3. Februar 2009 |

Ab Januar 2009 gibts mehr Geld für Kinder.

Es wurde nicht nur das Kindergeld erhöht, auch die Sätze der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt wurden angepasst. Zur Zahlung der erhöhten Beträge muss man den unterhaltspflichtigen Elternteil auffordern, denn nichts läuft hier automatisch. Die erhöhten Beträge müssen auch erst ab der Aufforderung gezahlt werden; zu einer rückwirkenden Nachzahlung ist der Unterhaltspflichtige nicht verpflichtet.

9. Dezember 2008 |

Die Erbschaftssteuerreform ist verabschiedet.

Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Enkel wurden erhöht, wohingegen alle anderen Verwandten höher besteuert werden als zuvor.Zusätzlich können Eltern und Kinder eine selbstgenutzte Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben.Die Bewertung für Immobilien wurde geändert: Vorrangig wird bei Eigentumswohnungen und Ein- bis Zweifamilienhäusern das Vergleichswertverfahren zugrunde gelegt. Bei Mietshäusern ist das Ertragswertverfahren anzuwenden.

9. Dezember 2008 |

Die Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt beginnt sich zu konkretisieren.

Während das Gesetz besagt, dass der Ehegatte, der gemeinschaftliche Kinder betreut, nur solange einen Unterhaltsanspruch für sich selbst hat, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, meinen die Gerichte mehr und mehr, dass man nicht alle Fälle über diesen Kamm scheren kann: Wenn der Unterhaltsberechtigte ehebedingte Nachteile in seiner beruflichen Stellung hinnnehmen mußte, sind diese auszugleichen. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der Verpflichtete solange zumindest einen Teilunterhalt bezahlen muss, bis der Partner diese Nachteile in seiner beruflichen Stellung und damit Verdienstmöglichkeit ausgleichen konnte.

21. Juni 2008 |

Der Unterhaltsanspruch des ein oder mehrere Kinder betreuenden Ehegatten ist nach neuem Unterhaltsrecht grundsätzlich nur gesichert, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Es ist daher für den betreuenden Elternteil ein großes Risiko, deshalb aus dem Beruf zu gehen. Abgesehen von Absprachen mit dem Arbeitgeber sollte überlegt werden, ob bereits vor der Heirat in einem Ehevertrag entsprechende Absprachen getroffen werden sollten. Diese könnten sowohl in einer besonderen Ausgestaltung des Unterhaltsanspruches bestehen wie auch in einer Sicherung des betreuenden Partners durch Vermögensbildung oder Vermögensübertragung. Lassen Sie sich beraten!

7. April 2008 |

Kinder haben Anspruch auf Umgang mit ihren Eltern ebenso wie Eltern Anspruch auf Umgang mit ihren Kindern haben. Ist dies aber auch durchsetzbar?

Der Bundesgerichtshof hat dies in einer neuen Entscheidung verneint, wenn, wie in dem entschiedenen Fall, der nicht mit dem Kind zusammenlebende Vater den Umgang ablehnt. Die Ablehnung durch den Elternteil, der durch Zwangsgeld zum Umgang gezwungen werden müsse, könne Folgen für das Selbstbewußtsein des Kindes haben, argumentiert das oberste deutsche Zivilgericht.

30. März 2008 |

Das neue Unterhaltsrecht: Bekommt die Exfrau, die die gemeinsamen Kinder betreut, noch Unterhalt?

Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der (ehemaligen) Ehepartner wurde gestärkt: Wer ein Kind betreut, das noch keine 3 Jahre alt ist, kann Unterhalt verlangen. Ist das Kind älter, kommt es stärker als bisher auf den Einzelfall an. Gibt es Fremdbetreuungsmöglichkeiten? Welche Erwerbsmöglichkeiten sind vorhanden? Eine Begrenzung des Unterhalts in zeitlicher Hinsicht kommt ebenfalls in Frage. Beratung ist unerläßlich, auch und insbesondere, wenn bereits ein Unterhaltstitel vorhanden ist.

22. November 2007 |

Das neue Unterhaltsrecht ist da.

Nun haben minderjährige Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. Auf dem 2. Rang folgen Elternteile, die minderjährige Kinder betreuen. Es spielt dabei keine Rolle mehr, ob es sich um ein eheliches oder nichteheliches Kind handelt. Entsprechend haben auch alle Elternteile, die ihr Kind betreuen, zeitlich begrenzten Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den anderen Elternteil.

Lassen Sie sich auch bei bereits vorhandenen Unterhaltstiteln beraten!

22. November 2007 |

Neues zur Erbschaftssteuerreform

Für nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner etc. sollen die Freibeträge erhöht werden und die Steuersätze gesenkt. Für Geschwister, Neffen und Nichten verschlechtert sich die Situation. Für Erben ist ein Wahlrecht für das gesamte Jahr 2007 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, ob nach altem oder neuem Recht versteuert werden soll. Für Schenkungen ist dies nicht der Fall. Den Erben von Häusern und Grundstücken drohen Nachteile: Künftig wird nach dem Verkehrswert versteuert.

Das Kabinett soll den Entwurf im Dezember beschließen. Ob das Gesetz dann, wie geplant, im April 2008 in Kraft treten wird, muss abgewartet werden..

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