Vorsorgevollmachten

Krankheit, Alter oder Unfall können in jedem Lebensalter dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Treffen Sie daher Vorsorge durch die rechtzeitige Erteilung von Vollmachten. Einfache Vollmachten (auch bei Banken) oder gar ausgefüllte Muster sind nicht ausreichend, besonders wenn Grundbesitz oder ein Unternehmen vorhanden ist. Handlungsmöglichkeit gegenüber Banken, Mietern oder Geschäftspartnern und Angestellten wäre nicht gegeben.

Beim Vormundschaftsgericht müsste ein zeit- und kostenaufwändiges Betreuungsverfahren spätestens dann eingeleitet werden, wenn Sie in einen Zustand geraten, der eine eigene Willensäußerung nicht mehr zulässt. Sie können zwar formlos eine Betreuungsverfügung errichten, in der Sie bestimmen, wer zum Betreuer (früher Pfleger) bestellt werden soll. Dieser muss aber dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen und für viele Geschäfte eine Genehmigung einholen, was zeitliche Verzögerungen, zusätzliche Kosten und erhöhten Arbeitsaufwand mit sich bringt.

Eine Vorsorgevollmacht kann dies verhindern. Juristische Beratung ist unerlässlich, denn Fehler, die hier begangen werden, können später nicht mehr repariert werden. Die Person Ihres Vertrauens, der Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, kann dann Ihre Wünsche schnell und einfach durchsetzen und Geschäfte weiterführen, wenn Sie dazu außerstande sind.

Eine Patientenverfügung regelt, wie Sie in gesundheitlicher Hinsicht versorgt werden wollen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Diese sollten Sie besonders bei bereits bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Ihrem Arzt erörtern sowie meine Beratung suchen um sicherzustellen, dass Ihr Wille im Ernstfall auch Beachtung findet.

Sprechen Sie mit Ihren Eltern, dem Lebenspartner oder Ihren Kindern über Situationen, die in absehbarer Zeit oder aber unvorhersehbar eintreten könnten. Bedenken Sie auch, dass Sie bei Krankheit oder Unfall Ihres Lebenspartners keinerlei Auskünfte über dessen Gesundheitszustand erhalten werden, wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist, und dementsprechend auch keine Anweisungen geben oder Entscheidungen treffen können.