24. Dezember 2010 |

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei unverheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern kann auf den Vater übertragen werden, wenn die Mutter mit den Kindern auswandern möchte.

Im vorliegenden Fall meinte das OLG Hamm, die weitere Betreuung durch den Vater in Deutschland beinhalte für die schulpflichtigen Kinder eine weniger einschneidende Veränderung als der Umzug ins Ausland mit einem anderen Schulsystem und einer anderen Sprache. Da auch das gemeinsame Sorgerecht erstritten werden kann, wird man abwarten müssen, ob sich diese Sicht der Dinge allgemein auf unverheiratete Eltern erweitern wird.

25. September 2010 |

Betroffene Väter können die Entscheidung der Kindesmutter, das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern, nun überprüfen lassen.

Wird ein Kind während der Ehe der Eltern geboren, haben diese das gemeinsame Sorgerecht. Ansonsten steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, wenn die Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Die Weigerung der Kindesmutter, dies zuzulassen, konnte bisher nicht überprüft werden. Dies wurde bereits am 3.12.2009 vom Europäischen Menschengerichtshof als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis am 21.7.2010 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Gesetzesänderung, jedoch kann bereits jetzt Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechtes gestellt werden.

20. Juni 2010 |

Die Übertragung des Familienheimes auf den Ehepartner unter Lebenden ist ohne weitere Bedingungen steuerfrei; wird es aber vererbt, ist die Steuerfreiheit an Voraussetzungen gebunden, die oft schwer erfüllbar sind.

So muss der Überlebende die Immobilie weitere 10 Jahre selbst bewohnen, was zum Beispiel bei einem Umzug in eine (kleinere) Wohnung oder in ein Heim nicht mehr erfüllt ist. Es sollte daher bereits zu Lebzeiten beider Ehepartner hier eine wohlduchdachte Lösung zusammen mit einem qualifizierten Berater erarbeitet werden.

14. Januar 2010 |

Neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt und mehr Kindergeld seit 1.1.2010

Seit Monatsbeginn wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst, die für den Kindesunterhalt maßgeblich ist. Auf diese Tabellensätze ist das Kindergeld anzurechnen. Da sich dieses erhöht hat, ergeben sich zwei Faktoren, die Einfluss auf die Höhe des Tabellenunterhaltes haben. Bereits getroffene Vereinbarungen können abgeändert werden, wenn die Veränderung wesentlich ist. Lassen Sie sich ggf. beraten.

11. Oktober 2009 |

Die Erbschaftssteuerreform wird am 1.1.2010 in Kraft treten.

Die Gründe für die Pflichtteilsentziehung wurden erweitert; auch gibt es zusätzliche Stundungsmöglichkeiten. Verschiedene Verjährungs- und Anrechnungsfristen wurden ebenfalls geändert. Wesentlich für die Praxis dürfte jedoch die bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich sein.

7. Oktober 2009 |

Der Ausschluß des Erbrechtes der nichtehelichen Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren sind, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 i.V.m. Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Bisher sind nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren sind, von der Erbfolge ausgeschlossen gewesen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich hierzu in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung anders geäußert.Falls Sie hiervon betroffen sind, lassen Sie sich auf alle Fälle dahingehend beraten, wie Ihre Rechte durchgesetzt werden können.

7. Oktober 2009 |

Die Erbschaftssteuererklärung kann nicht nur Ihr Steuerberater anfertigen, sondern auch Ihr Anwalt! Und auch zu denselben Kosten!

Ihr Anwalt (oder Ihre Anwältin) kann ohne weiteres auch die Erbschaftssteuererklärung fertigen. Wenn Sie ihn bereits mit der Abwicklung Ihrer Erbschaft beauftragt haben, liegen ihm ohnehin bereits ein Großteil der Informationen vor, und Sie sparen sich auf alle Fälle ein neues Informationsgespräch. Die Gebühren sind dieselben, da in diesem Fall das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf die Gebührenordnung der Steuerberater verweist.

19. Juli 2009 |

Im Juni hat der Bundestag eine Regelung zur Patientenverfügung in 3. Lesung beschlossen, die nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens am 1.9.09 in Kraft treten soll.

Demnach kann jeder Volljährige in einer schriftlichen Verfügung vorab festlegen, wie er behandelt werden möchte, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Hieran sind Betreuer und Bevollmächtigte gebunden. Gibt es keine Patientenverfügung, muß der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Patienten entscheiden.Sind sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichtes in folgenschwere Entscheidungen.

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