Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Enkel wurden erhöht, wohingegen alle anderen Verwandten höher besteuert werden als zuvor.Zusätzlich können Eltern und Kinder eine selbstgenutzte Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben.Die Bewertung für Immobilien wurde geändert: Vorrangig wird bei Eigentumswohnungen und Ein- bis Zweifamilienhäusern das Vergleichswertverfahren zugrunde gelegt. Bei Mietshäusern ist das Ertragswertverfahren anzuwenden.