Der Bundesgerichtshof hat dies in einer neuen Entscheidung verneint, wenn, wie in dem entschiedenen Fall, der nicht mit dem Kind zusammenlebende Vater den Umgang ablehnt. Die Ablehnung durch den Elternteil, der durch Zwangsgeld zum Umgang gezwungen werden müsse, könne Folgen für das Selbstbewußtsein des Kindes haben, argumentiert das oberste deutsche Zivilgericht.