Erbrecht

Sie sollten Kontakt zu mir aufnehmen,

wenn jemand gestorben ist und Sie nichts geerbt haben.

Vielleicht steht Ihnen ein Pflichtteil zu, oder die Wirksamkeit des Testamentes soll überprüft werden. Frühere Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen können eine Rolle spielen, es können Ihnen Auskunftsansprüche zustehen. Vermächtnisse müssen ebenfalls konkret geltend gemacht werden und fallen nicht automatisch an.

Erst recht benötigen Sie Beratung,

wenn  jemand gestorben ist und Sie geerbt haben.

Die Umschreibung von Grundstücken auf die Erben erfolgt nicht automatisch.

Eine entstandene Erbengemeinschaft (mehrere Erben) muss auseinandergesetzt werden, Auskunft von den Miterben oder sog. Erbschaftsbesitzern (Lebensgefährten) verlangt werden.

In den meisten Fällen ist auch ein Erbschein zu beantragen. Bei unklaren Testamenten sollten Sie sich unbedingt im Erbscheinsverfahren  vertreten lassen.

Sie wollen selbst Ihre Vermögensnachfolge regeln?

Soll  wegen einer Scheidung geregelt werden, dass Ihr früherer Ehepartner nicht erbt – auch nicht über den Umweg gemeinsamer Kinder? Das missratene Kind oder der ungeliebte Schwiegersohn sollen nichts erhalten? Erbschaftssteuer soll gespart werden?

Es kann sowohl eine Regelung zu Lebzeiten wie auch eine Regelung auf den Todesfall in Frage kommen.