Für nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner etc. sollen die Freibeträge erhöht werden und die Steuersätze gesenkt. Für Geschwister, Neffen und Nichten verschlechtert sich die Situation. Für Erben ist ein Wahlrecht für das gesamte Jahr 2007 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, ob nach altem oder neuem Recht versteuert werden soll. Für Schenkungen ist dies nicht der Fall. Den Erben von Häusern und Grundstücken drohen Nachteile: Künftig wird nach dem Verkehrswert versteuert.

Das Kabinett soll den Entwurf im Dezember beschließen. Ob das Gesetz dann, wie geplant, im April 2008 in Kraft treten wird, muss abgewartet werden..