Familienrecht

Sie leben in Scheidung und möchten
Unterhalt, Sorgerecht, Rentenansprüche, die Verteilung des Hausrates und des Vermögens sowie die Rechte an der Ehewohung regeln?

Sie sind bereits geschieden und möchten
den Ehegattenunterhalt abändern?

Sie haben Kinder und möchten
Unterhalt geltend machen, ihn abändern, das Sorgerecht oder das Umgangsrecht (neu) regeln?

Sie werden auf Unterhalt verklagt und möchten
beraten oder vertreten werden?

Mit meinen Spezialkenntnissen als Fachanwältin für Familienrecht kann ich Ihnen weiterhelfen. Auch wenn das Sozialamt von Ihnen die Heimkosten für Kinder oder Eltern erstattet haben möchte oder die Unterhaltsvorschusskasse den geleisteten Kindesunterhalt. Auch bei Vaterschaftsfeststellung oder Klärung des Unterhaltes eines nichtehelichen Kindes sollten Sie kompetente Beratung in Anspruch nehmen.