Es ist daher für den betreuenden Elternteil ein großes Risiko, deshalb aus dem Beruf zu gehen. Abgesehen von Absprachen mit dem Arbeitgeber sollte überlegt werden, ob bereits vor der Heirat in einem Ehevertrag entsprechende Absprachen getroffen werden sollten. Diese könnten sowohl in einer besonderen Ausgestaltung des Unterhaltsanspruches bestehen wie auch in einer Sicherung des betreuenden Partners durch Vermögensbildung oder Vermögensübertragung. Lassen Sie sich beraten!