Wird ein Kind während der Ehe der Eltern geboren, haben diese das gemeinsame Sorgerecht. Ansonsten steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, wenn die Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Die Weigerung der Kindesmutter, dies zuzulassen, konnte bisher nicht überprüft werden. Dies wurde bereits am 3.12.2009 vom Europäischen Menschengerichtshof als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis am 21.7.2010 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Gesetzesänderung, jedoch kann bereits jetzt Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechtes gestellt werden.