27. September 2012 |

Am 17.8.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft.

Bisher folgt das Erbrecht dem Staatsangehörigkeitsprinzip, das heißt z.B. dass ein in Deutschland verstorbener Franzose nach französischem Erbrecht beerbt wird. Dies wird sich ändern; ab 2015 wird für ihn, von Ausnahmen abgesehen, deutsches Erbrecht gelten. Es gibt dann aber die Möglichkeit, eine Rechtswahl zu treffen. All das spielt bereits eine Rolle bei Testamenten, die derzeit abgefasst werden, da viele Testatoren ja im Jahr 2015 noch leben, und das Recht angewendet wird, das im Zeitpunkt des Erbfalles gilt. Lassen Sie sich beraten!

7. April 2012 |

Erbrechtsvortrag am 8.Mai 2012

Um 17 Uhr findet im Haus am Dom in Frankfurt am Main (Domplatz) ein vom Mucoviscidose e.V., Bonn, initiierter Vortrag zum Thema „Erben und Vererben“ statt, der von mir gehalten wird. Besucher sind willkommen.

24. Dezember 2010 |

Biologische Väter haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind, auch wenn ein solcher bisher nicht stattgefunden hat.

Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 21.12.2010 entschieden. Es handelte sich um den Fall eines Nigerianers, dem der Kontakt zu seinem Kind vom OLG-Karlsruhe mit der Begründung verwehrt worden war, mangels sozial-familiärer Beziehung sei er keine enge Bezugsperson seines Kindes. Dies verletzt sowohl das Recht des Kindes als auch die Rechte des Vaters. Der Kläger erhielt eine Entschädigung.

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