Die Gründe für die Pflichtteilsentziehung wurden erweitert; auch gibt es zusätzliche Stundungsmöglichkeiten. Verschiedene Verjährungs- und Anrechnungsfristen wurden ebenfalls geändert. Wesentlich für die Praxis dürfte jedoch die bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich sein.