Bisher sind nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren sind, von der Erbfolge ausgeschlossen gewesen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich hierzu in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung anders geäußert.Falls Sie hiervon betroffen sind, lassen Sie sich auf alle Fälle dahingehend beraten, wie Ihre Rechte durchgesetzt werden können.