So muss der Überlebende die Immobilie weitere 10 Jahre selbst bewohnen, was zum Beispiel bei einem Umzug in eine (kleinere) Wohnung oder in ein Heim nicht mehr erfüllt ist. Es sollte daher bereits zu Lebzeiten beider Ehepartner hier eine wohlduchdachte Lösung zusammen mit einem qualifizierten Berater erarbeitet werden.