Seit Monatsbeginn wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst, die für den Kindesunterhalt maßgeblich ist. Auf diese Tabellensätze ist das Kindergeld anzurechnen. Da sich dieses erhöht hat, ergeben sich zwei Faktoren, die Einfluss auf die Höhe des Tabellenunterhaltes haben. Bereits getroffene Vereinbarungen können abgeändert werden, wenn die Veränderung wesentlich ist. Lassen Sie sich ggf. beraten.