Über Angela Loose

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14. Januar 2010 |

Neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt und mehr Kindergeld seit 1.1.2010

Seit Monatsbeginn wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst, die für den Kindesunterhalt maßgeblich ist. Auf diese Tabellensätze ist das Kindergeld anzurechnen. Da sich dieses erhöht hat, ergeben sich zwei Faktoren, die Einfluss auf die Höhe des Tabellenunterhaltes haben. Bereits getroffene Vereinbarungen können abgeändert werden, wenn die Veränderung wesentlich ist. Lassen Sie sich ggf. beraten.

11. Oktober 2009 |

Die Erbschaftssteuerreform wird am 1.1.2010 in Kraft treten.

Die Gründe für die Pflichtteilsentziehung wurden erweitert; auch gibt es zusätzliche Stundungsmöglichkeiten. Verschiedene Verjährungs- und Anrechnungsfristen wurden ebenfalls geändert. Wesentlich für die Praxis dürfte jedoch die bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich sein.

7. Oktober 2009 |

Der Ausschluß des Erbrechtes der nichtehelichen Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren sind, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 i.V.m. Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Bisher sind nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren sind, von der Erbfolge ausgeschlossen gewesen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich hierzu in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung anders geäußert.Falls Sie hiervon betroffen sind, lassen Sie sich auf alle Fälle dahingehend beraten, wie Ihre Rechte durchgesetzt werden können.

7. Oktober 2009 |

Die Erbschaftssteuererklärung kann nicht nur Ihr Steuerberater anfertigen, sondern auch Ihr Anwalt! Und auch zu denselben Kosten!

Ihr Anwalt (oder Ihre Anwältin) kann ohne weiteres auch die Erbschaftssteuererklärung fertigen. Wenn Sie ihn bereits mit der Abwicklung Ihrer Erbschaft beauftragt haben, liegen ihm ohnehin bereits ein Großteil der Informationen vor, und Sie sparen sich auf alle Fälle ein neues Informationsgespräch. Die Gebühren sind dieselben, da in diesem Fall das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf die Gebührenordnung der Steuerberater verweist.

19. Juli 2009 |

Im Juni hat der Bundestag eine Regelung zur Patientenverfügung in 3. Lesung beschlossen, die nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens am 1.9.09 in Kraft treten soll.

Demnach kann jeder Volljährige in einer schriftlichen Verfügung vorab festlegen, wie er behandelt werden möchte, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Hieran sind Betreuer und Bevollmächtigte gebunden. Gibt es keine Patientenverfügung, muß der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Patienten entscheiden.Sind sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichtes in folgenschwere Entscheidungen.

3. Februar 2009 |

Ab Januar 2009 gibts mehr Geld für Kinder.

Es wurde nicht nur das Kindergeld erhöht, auch die Sätze der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt wurden angepasst. Zur Zahlung der erhöhten Beträge muss man den unterhaltspflichtigen Elternteil auffordern, denn nichts läuft hier automatisch. Die erhöhten Beträge müssen auch erst ab der Aufforderung gezahlt werden; zu einer rückwirkenden Nachzahlung ist der Unterhaltspflichtige nicht verpflichtet.

9. Dezember 2008 |

Die Erbschaftssteuerreform ist verabschiedet.

Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Enkel wurden erhöht, wohingegen alle anderen Verwandten höher besteuert werden als zuvor.Zusätzlich können Eltern und Kinder eine selbstgenutzte Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben.Die Bewertung für Immobilien wurde geändert: Vorrangig wird bei Eigentumswohnungen und Ein- bis Zweifamilienhäusern das Vergleichswertverfahren zugrunde gelegt. Bei Mietshäusern ist das Ertragswertverfahren anzuwenden.

9. Dezember 2008 |

Die Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt beginnt sich zu konkretisieren.

Während das Gesetz besagt, dass der Ehegatte, der gemeinschaftliche Kinder betreut, nur solange einen Unterhaltsanspruch für sich selbst hat, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, meinen die Gerichte mehr und mehr, dass man nicht alle Fälle über diesen Kamm scheren kann: Wenn der Unterhaltsberechtigte ehebedingte Nachteile in seiner beruflichen Stellung hinnnehmen mußte, sind diese auszugleichen. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der Verpflichtete solange zumindest einen Teilunterhalt bezahlen muss, bis der Partner diese Nachteile in seiner beruflichen Stellung und damit Verdienstmöglichkeit ausgleichen konnte.

21. Juni 2008 |

Der Unterhaltsanspruch des ein oder mehrere Kinder betreuenden Ehegatten ist nach neuem Unterhaltsrecht grundsätzlich nur gesichert, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Es ist daher für den betreuenden Elternteil ein großes Risiko, deshalb aus dem Beruf zu gehen. Abgesehen von Absprachen mit dem Arbeitgeber sollte überlegt werden, ob bereits vor der Heirat in einem Ehevertrag entsprechende Absprachen getroffen werden sollten. Diese könnten sowohl in einer besonderen Ausgestaltung des Unterhaltsanspruches bestehen wie auch in einer Sicherung des betreuenden Partners durch Vermögensbildung oder Vermögensübertragung. Lassen Sie sich beraten!

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