Bisher folgt das Erbrecht dem Staatsangehörigkeitsprinzip, das heißt z.B. dass ein in Deutschland verstorbener Franzose nach französischem Erbrecht beerbt wird. Dies wird sich ändern; ab 2015 wird für ihn, von Ausnahmen abgesehen, deutsches Erbrecht gelten. Es gibt dann aber die Möglichkeit, eine Rechtswahl zu treffen. All das spielt bereits eine Rolle bei Testamenten, die derzeit abgefasst werden, da viele Testatoren ja im Jahr 2015 noch leben, und das Recht angewendet wird, das im Zeitpunkt des Erbfalles gilt. Lassen Sie sich beraten!