6. April 2006 |

Notare sollen demnächst Erbscheine erteilen

Im Rahmen der Entlastung des Justiz ist geplant, die erstinstanzlichen Aufgaben des Nachlassgerichtes auf die Notare zu verlagern. Dies würde z. B. bedeuten, dass künftig ein Erbschein nicht nur beim Notar beantragt werden kann, sondern dieser ihn auch erteilen kann.

6. April 2006 |

Meine Fortbildungen im Jahr 2005

Im November 2005 habe ich an der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein teilgenommen. U. a. wurden folgende Themen behandelt: Neues Familienrecht in Polen, die Behandlung von Versicherungs- und Mietverträgen im Rahmen der Scheidung, Unterhlatsrecht. Es gab eine Diskussion mit Margot von Renesse, ehem. Familienrichterin und MdB, Vorsitzende der Enquetekommision des Deutschen Bundestages in der 14. Legislaturperiode zu Recht und Ethik in der modernen Medizin. Hier wurden z. B. auch Themen der Sterbehilfe angesprochen. Mit Anwälten und Richtern wurde der Referentenentwurf zum Thema „Scheidung light“ sehr kontrovers diskutiert.

Beim Deutschen Erbrecht-Symposium im Oktober 2005 in Heidelberg gab es Vorträge zum Pflichtteilsrecht, zur Bindungswirkung von Ehegattentestamenten, Aktuelles zur Erbschaftssteuer u. v. m.

6. April 2006 |

Die Reform des Unterhaltsrechtes befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.

Geplant ist, die Bezugsgrösse für den Kindesunterhalt an das Existenzminimum (Kinderfreibetrag) des Einkommensteuergesetzes zu koppeln. Kindesunterhalt soll vorrangig vor allen anderen Unterhaltsverpflichtungen gezahlt werden müssen. Hiermit soll (auch) die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden. Ebenso soll der Unterhaltsrang für betreuende Elternteile verbessert werden.

12. März 2006 |

Die Bundesregierung plant Scheidung „light“

Es ist ein vereinfachtes Scheidungsverfahren angedacht. Die Ehepartner sollen sich dabei zuvor beim Notar einigen. Eine anwaltliche Vertretung vor Gericht soll dann nicht mehr nötig sein.Da der Notar jedoch beiden Beteiligten verpflichtet ist und lediglich belehrt, ist es leicht möglich, dass der schwächere Ehepartner benachteiligt wird. Die so eingesparten Kosten werden dann später, z. B. bei Unterhaltsprozessen, einzusetzen sein.

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