Geplant ist, die Bezugsgrösse für den Kindesunterhalt an das Existenzminimum (Kinderfreibetrag) des Einkommensteuergesetzes zu koppeln. Kindesunterhalt soll vorrangig vor allen anderen Unterhaltsverpflichtungen gezahlt werden müssen. Hiermit soll (auch) die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden. Ebenso soll der Unterhaltsrang für betreuende Elternteile verbessert werden.