Es ist ein vereinfachtes Scheidungsverfahren angedacht. Die Ehepartner sollen sich dabei zuvor beim Notar einigen. Eine anwaltliche Vertretung vor Gericht soll dann nicht mehr nötig sein.Da der Notar jedoch beiden Beteiligten verpflichtet ist und lediglich belehrt, ist es leicht möglich, dass der schwächere Ehepartner benachteiligt wird. Die so eingesparten Kosten werden dann später, z. B. bei Unterhaltsprozessen, einzusetzen sein.