Die Erben sind sowohl zur Abgabe noch ausstehender Steuererklärungen des Erblassers als auch zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung und darauf folgender eigener Steuererklärungen verpflichtet. Sie trifft eine Korrekturpflicht für als unrichtig erkannte Steuererklärungen des Erblassers. Wird dies unterlassen oder werden gar selbst unrichtige Erklärungen abgegeben, ist ggf. der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt(Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).