Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 zur Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelung muß bis zum Jahresende eine Neuregelung in Kraft treten. Es ist daher zu überlegen, welche Personenkreise noch in diesem Jahr Übertragungen von Grundbesitz vornehmen sollten, um für sich die Altregelung in Anspruch nehmen zu können. Abgesehen von diffizilen Rechenexempeln sollten sich auf alle Fälle die Schenker beraten lassen, die eine Übertragung von Grundbesitz auf Nichten, Neffen und Geschwister planen.