Die dortigen Beträge sind durchweg niedriger als die der vorhergehenden Tabellen. Sie sollten also dringend Ihre Zahlungen überprüfen, wenn Sie Kindesunterhalt leisten müssen. Sie dürfen aber nicht ohne weiteres die Zahlungen herabsetzen, wenn Sie aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs leisten, sondern müssen ggf. ein Abänderungsverfahren durchlaufen. Lassen Sie sich beraten!