Die Bewertung von Immobilien spielt eine Rolle innerhalb des Zugewinnausgleiches. Hierzu wird oft ein Wertgutachten eingeholt. Fraglich ist, ob dessen Kosten im Rahmen des § 33 EStG absetzbar sind.
Dies hat hat das Finanzgericht Hessen in einer Entscheidung vom 2.7.2013 verneint.Das Aktenzeichen lautet 13 K 985/2013.