Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Januar 2007 die geltende Ungleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensarten in der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Bisher  wurden Kapital-, Grund- und Betriebsvermögen unterschiedlichen Bewertungen unterzogen. Der Gesetzgeber hat nun Zeit, bis Ende 2008 neue Bewertungskriterien einzuführen, die dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Dieser besagt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird.