Wenn der Unterhaltsverpflichtete (meist der Vater) keinen Kindesunterhalt zahlt, tritt die Unterhaltsvorschusskasse ein (und macht diese Zahlungen dann ihrerseits wieder gegen den Verpflichteten geltend). Diese Leistungen endeten bisher mit dem 12. Lebensjahr des Kindes. Diese Altersgrenze wird nun ab dem 1.1.17 abgeschafft; Zahlungen erfolgen nun bis zum 18. Lebensjahr. Diese muss man aber beantragen!