Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Internetseite Formulierungshilfen eingestellt, die man herunterladen kann. Die Unterschrift hierunter kann beglaubigt werden (Notar oder Ortsgericht). Eine notarielle Vollmacht erleichtert aber durch die größere Akzeptanz im Rechtsverkehr die Handhabung. Bei Verfügungen über Immobilien entstehen mit einer privatschriftlichen Vollmacht Probleme, wenn ein Darlehen aufgenommen werden muss.