Die Höhe der Gebühren einer Erstberatung sollte angesprochen werden, bevor die Beratung beginnt. Eine Vereinbarung kann nur im Anwaltsbereich getroffen werden, die Abrechnung im Notariat erfolgt nach der Kostenordnung und unterliegt keiner Vereinbarung.

Die Gebührenvereinbarung muß schriftlich fixiert und von Anwalt und Mandant unterschrieben werden. Ich persönlich werde mich an der bisherigen gesetzlichen Regelung, die eine Maximalgebühr von EUR 190 netto vorsah, orientieren.