Nun hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 11.9.2013 die Berechnung des Rückkaufswertes von bis Ende 2007 geschlossenen und sodann gekündigten Lebensversicherungen klargestellt. Die Aktenzeichen lauten IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13. Sie können diese auf der website des Bundesgerichtshofes aufrufen und im Einzelnen nachlesen. Die Stiftung Warentest überprüft im Übrigen solche Berechnungen gegen ein überschaubares Entgelt.