Wenn Sie (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und erfahren möchten, wie sich Ihr Erbe regelt, so sollten Sie sich beraten lassen. Während sich derzeit die Erbfolge nach der Staatsangehörigkeit richtet, ist nun überwiegend das Recht des Aufenthaltes maßgeblich, was die Staaten der Europäischen Union betrifft. Besonderheiten bestehen mit Großbritannien. Es gibt nun ebenfalls die Möglichkeit, das Recht des Aufenthaltsortes oder das Heimatrecht zu wählen. Lassen Sie sich beraten!