9. Januar 2023 |

Neues Betreuungsrecht ab dem 1.1.2023

Von den Änderungen des Betreuungsrechts könnte auch eine bereits bestehende Vollmacht betroffen sein und einer Änderung oder Ergänzung bedürfen. Lassen Sie sich beraten!

13. Oktober 2022 |

Vortrag am 19. Oktober 2022

Die Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit „Ärzte ohne Grenzen“ findet um 19 Uhr im Haus der Jugend in Frankfurt am Main, Deutschherrnufer 12 statt. Anmeldungen bitte über 030-700 130 130 oder anmeldung-veranstaltung@berlin.msf.org

25. April 2020 |

Corona

muss uns alle erfinderisch machen. Mein Büro ist nicht mehr ständig besetzt, Sie können aber, wenn Sie niemanden erreichen, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich rufe zurück.

Besprechungen finden ggf. mit Maske in einem ausreichend großen Raum statt. Eine Beratung über Skype ist ebenfalls möglich oder, für Mandanten die damit nicht zurecht kommen, eine solche außerhalb der geschlossenen Räume.

26. September 2019 |

Ende des Notariats

Da das Notariat nur zeitlich begrenzt vergeben wird, bin ich seit dem 30.4.2019 nicht mehr Notarin. Ich berate aber nach wie vor als Rechtsanwältin zu Fragen, die notarielle Tätigkeiten betrafen, also z.B. Vorsorgevollmachten, Ehe- und sonstige Verträge. Auch Kaufverträge können überprüft werden.  Testamente können von mir entworfen und von Ihnen selbst erstellt werden, da ein solches nicht beurkundet werden muss.

21. August 2017 |

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht beurkundet werden, dies ist aber zweckmäßig, wenn man Immobilien hat.

Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Internetseite Formulierungshilfen eingestellt, die man herunterladen kann. Die Unterschrift hierunter kann beglaubigt werden (Notar oder Ortsgericht). Eine notarielle Vollmacht erleichtert aber durch die größere Akzeptanz im Rechtsverkehr die Handhabung. Bei Verfügungen über Immobilien entstehen mit einer privatschriftlichen Vollmacht Probleme, wenn ein Darlehen aufgenommen werden muss.

28. November 2016 |

ENDLICH – wird die Altersbegrenzung beim Unterhaltsvorschuss durch den Staat (bisher nur bis 12 Jahre) abgeschafft!

Wenn der Unterhaltsverpflichtete (meist der Vater) keinen Kindesunterhalt zahlt, tritt die Unterhaltsvorschusskasse ein (und macht diese Zahlungen dann ihrerseits wieder gegen den Verpflichteten geltend). Diese Leistungen endeten bisher mit dem 12. Lebensjahr des Kindes. Diese Altersgrenze wird nun ab dem 1.1.17 abgeschafft; Zahlungen erfolgen nun bis zum 18. Lebensjahr. Diese muss man aber beantragen!

10. Mai 2016 |

25-jähriges Dienstjubiläum

Am 8. Mai 1991 hat mich der hessische Minister der Justiz zur Notarin in Frankfurt am Main ernannt. Ich blicke daher nun auf 25 Jahre meiner Tätigkeit als Notarin in Frankfurt am Main zurück.

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